🇩🇪 Ton aufnehmen - 2 Fragen

Guten Tag,
Ich besitze ein Fairphone 3+ und habe zwei Fragen zum Aufnehmen von Sound (was bisher bei allen Handys problemlos möglich war, aber hier sehe ich -mal wieder- nicht sofort, wie das geht).

  1. Wie kann ich Sound aufnehmen
    (wenn möglich und am besten OHNE eine zusätzliche App laden zu müssen, also “einfach so” als Grundfunktion des Geräts)

  2. Wie kann ich ein Telefongespräch aufnehmen
    (also sowohl die Stimme des Gegenübers als auch meine - das Gespräch eben)

Anm.: Bei Frage 2 geht es nicht um heimliche Abgriffe sondern schlicht darum, beispielsweise kurze auditive, sprich über das Telefon vermittelte Lerninhalte kurz zu speichern und erneut anzuhören)

Ăśber einen kurzen Rat wĂĽrde ich mich sehr freuen.

Das Mitschneiden von Telefongesprächen ist grundsätzlich nicht gestattet, jedenfalls nicht in Europa. Ausnahmen sind Anrufe bei Firmen, die vor Gesprächsbeginn ausdrücklich um Genehmigung angefragt haben, die man ihnen aber nicht erteilen muss. Es empfiehlt sich auch nicht, in dunklen Kanälen nach einer solchen App zu suchen.

Kann ich gut nachvollziehen, aber wie soll die App bewerten können, was (il)legal ist?

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@DeepSea

Sorry, DeepSea… deine Antwort ist einfach nur erschütternd.
Ich habe Angst davor in einer Welt zu leben in der Apps kontrollieren ob das was ich tue legal ist oder nicht.
und ich habe auch Angst davor das es Menschen wie dich gibt, die dahingehend argumentieren als wäre das normal…

Das meine ich nun nicht als Angriff, aber die Art deiner Argumentation erinnert mich überdeutlich an dystopische Romane á al 1984 - insbesondere an den Roman “Der Circle” von Dave Eggers. Am Ende wird der einzig Vernünftige Mensch von Leute die ähnlich gruselige Thesen vertreten zu Tode gehetzt.

Eine App hat ihre Arbeit zu tun und nichts weiter. Genauso wie ein Autoreifen nur ROLLEN soll nichts weiter… er soll eben nicht den Schlingerkurs, den ich spaßeshalber fahre, als Alkoholmißbrauch der Versicherung melden.
Wahnsinn… wenn wir schon weit sind, dann sind das chinesische Verhältnisse. Ein Knast ohne Wände und ohne Türschloss.
Juge, Junge, bist du dir ĂĽber die Tragweite deiner Aussage (im Hinblick auf eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft) wirklich im klaren?

Bye the way - deepsea - hat deine Antwort nichts mit meiner Frage zu tun.
Wenn ich das anfügen darf… ich habe mit bisher JEDEM Handy meine Telefongespräche aufgezeichnet darunter (Samsung, Sony, SonyEricsson und Nokia). Von daher weis ich gar nicht woher deine abstruse Vorstellung kommt. Der Gesprächspartner - UND NUR ER - erteilt die Berechtigung zur Aufnahme UND NUR ER kann gegen unerlaubte Aufnahme den Rechtsweg beschreiten - UND KEINE APP.
…Großer Gott…

P.S, auf den schock um die uhrzeit brauch ich nen schnaps.
an den Mod: kannste gerne löschen. Aber außer Alkohol hilft da nichts mehr

@deepSea
Nach dem ich mir einen Schluck gegönnt habe…
Nimm es mir nicht persönlich. Ich schätze deine bisherigen Tipps sehr. Aber das war gerade einfach etwas zuviel.

Das ist leider komplett unrichtig. Ich selbst habe vor ein paar Wochen die Frage gestellt, ob es eine Äpp gibt, die Telefongespräche (automatisch) aufnehmen kann. Dann kam natürlich erstmal die Frage “darf man das überhaupt?”. Und da andere die Frage auch schon hatten, äußerte sich der niederländsche Verbraucherschutz (Consumentenbond) dazu mal. Lesense dies dazu:

(Ăśbersetzt mit Guhgel Translator und etwas nachbearbeitet, sonst rafft man evtl. was nicht) Der DatenschĂĽtzer antwortet:

Ja, eine Organisation kann Gespräche mit Kunden aufzeichnen, wenn sie einen Grund nennen kann. Das Unternehmen muss Sie darüber im Voraus informieren. Daher diese Standardansage zu Beginn des Gesprächs.

Es mag sich zwar etwas unangenehm anhören, liegt aber auch im Interesse des Verbrauchers. Angenommen, ein Unternehmen lehnt Vereinbarungen ab, die zuvor telefonisch getroffen wurden. Sie als Verbraucher haben dann das Recht auf eine Kopie der aufgezeichneten Gespräche. Weil es Ihre Stimme ist, die aufgezeichnet wurde und es unter das Recht fällt, die persönlichen Daten zu überprüfen, die das Unternehmen über Sie registriert hat. […]

Leider gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die besagt, wie lange das Unternehmen die Gespräche aufbewahren muss. Sie können daher hören, dass die Aufnahmen mittlerweile gelöscht wurde.

Deshalb ist es keine schlechte Idee, Gespräche selbst aufzuzeichnen, wenn Sie im Voraus wissen, dass es sich um ein “schwieriges” Gespräch handelt. Sie haben das Recht aufzuzeichnen, sofern Sie selbst am Gespräch teilnehmen. Als Verbraucher müssen Sie Ihre (geheime) Aufnahme nicht im Voraus mitteilen.

Das Aufzeichnen eines Telefongesprächs selbst ist immer noch ein ziemlicher Aufwand. Es gibt Apps wie Call Recorder, die behaupten, jeden Anruf aufzeichnen zu können, aber seit den neuesten Versionen von Android gerät diese App häufig ins Stocken. Mir sind keine Apps für das iPhone bekannt, die die Konversation auf dem Gerät selbst aufzeichnen können.

Was immer einigermaßen gut funktioniert, ist ein Gespräch über den Lautsprecher Ihres Telefons zu führen und mit der Rekorder-App eines anderen Telefons aufzunehmen.

Eine andere Methode ist ein Bluetooth-Headset mit integrierter Aufnahmefunktion (unter anderem bei Bol.com erhältlich). Ich habe dieses gekauft, aber es ist etwas umständlich, mit winzigen Tasten zu arbeiten, die mehrere Funktionen haben. Das ist keine Empfehlung wert.

Quellchen: https://community.consumentenbond.nl/privacyloket-66/mag-je-een-telefoongesprek-opnemen-21998

Wussten das auch Deine GesprächspartnerInnen? Wenn nicht: Gratulation zur begangenen Straftat…

Nichts anderes habe ich geschrieben! Die Genehmigung muss vorliegen. Allerdings wird ein ausschließlich unter Privatpersonen geführtes Gespräch anders bewertet, da es zumeist um die Haftung eines möglichen Schadens durch eine Veröffentlichung des Mitschnitts geht. Firmen können dagegen versichert sein, aber Privatpersonen? Wohl kaum…

Zum Rest Deiner Aussagen äußere ich mich hier besser nicht, und eine persönliche Nachricht an Dich ist wahrscheinlich pure Zeitverschwendung. Du hast Deine Ansichten und ich die meinigen, das ist gut und soll so sein…

Bitte zu Ende lesen:

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Das mag für die Niederlande gelten, in Deutschland sieht das anders aus. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesprächspartners darf ein Gespräch nicht aufgezeichnet werden, siehe § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)
Oder auch Android: Wie kann man ein Telefongespräch aufnehmen? - CHIP

@fair1: Ich finde, Du machst es hier allen unglaublich schwer Dir zu helfen, bzw. habe ich den Eindruck Du möchtest gar keine Hilfe, sondern nur Deinen Frust über eine für Dich ungeeignete Kaufentscheidung loswerden. Das ist Dein gutes Recht, aber für andere nicht besonders hilfreich.

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Weil hier gerne auf Google & Co. eingedroschen wird: Ich bin auch kein Freund der Cloud-Dienste und versuche, ihnen so gut wie möglich aus dem Weg zu gehen, indem ich keine vertraulichen Daten in der Cloud ablege. Und ich glaube, genau darum geht es, im Grunde genommen:

Wie “gefährlich” ist es, den persönlichen Klingelton in der Cloud gespeichert zu haben? Oder Landschaftsbilder, bei denen Google nicht einmal weiß, ob die Kamera, mit der sie aufgenommen wurden, überhaupt mir gehört? Woher kann Google wissen, ob ich die Bilder aufgenommen habe oder doch jemand anderer? Die Kamera selbst trägt keine personalisierte Schleife, und die Seriennummer wird nicht in den Bilddateien verzeichnet.

Andererseits würde ich Fotos von eindeutig erkennbaren Personen niemals in der Cloud ablegen, denn die Google-KI kann solche Bilder mittlerweile mit anderen im Netz vergleichen und somit automatisch Verbindungen herstellen, die von mir (und wahrscheinlich auch von den anderen Personen) nicht erwünscht sind. Eine ganz schlechte Idee ist natürlich das Hochladen von Zugangsdaten! (Die versendet man aber auch nicht per Mail.) Falls man sie dennoch zentral “aufbewahren” muss, dann bitte verschlüsselt, z. B. mit PGP. (Würde mich diesbezüglich dafür interessieren, wie andere mit der Cloud arbeiten.)

Hey @fair1
Um auf Deine eigentliche Frage zurĂĽckzukommen:
Es gibt ganz klar etliche, völlig legale Einsatzmöglichkeiten, eine solche App einzusetzen,- vorausgesetzt (zumindest hier in der Schweiz) dass der * die Gesprächspartner*in weiss und zustimmt, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.
Das machen auch gefühlt 90% der Support-Hotlines von praktisch allen Unternehmen so. Nur dass man dort dann häufig nicht die opt-out Möglichkeit hat, was ich datenschutzrechtlich eeeetwas problematisch finde.

Ich glaube nicht, dass das aktuelle Smartphones noch als Grundfunktion mitliefern bzw. auch gleich eine App mitliefern. Eine zusätzliche App müsstest Du also schon installieren.
Ich habe folgende App vor einiger Zeit meiner Erinnerung nach erfolgreich getestet, versuchs doch mal mit dieser:
https://f-droid.org/en/packages/com.github.axet.callrecorder/

Wenn Du den F-Droid-Store noch nicht kennst: In diesem App-Store finden sich nur Apps, wo der Quellcode öffentlich zugänglich ist (Open-Source), etwaige eingebaute Tracker werden in der Beschreibung jeweils ausgewiesen.

Ich habe auf meine FP3 jedoch auch LineageOS installiert und zusätzlich gerootet. Obs mit dem Standard FairphoneOS funktioniert, kann ich nicht sagen

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Bei einem so straffen Datenschutz wundert es mich auch nicht, dass Betrügern dadurch Tür und Tor geöffnet werden z. B. durch den Verkauf am Telefon und damit die Nichtbeweisbarkeit einer Aussage, sollte der Verkäufer irgendwelche Dinge abstreiten (“das habe ich nie gesagt!”). Es würde, wenn es die legale Möglichkeit gäbe, sicher viel weniger Beschiss am Telefon geben.

Halt mal den Ball flach. Es ist dann erst eine Straftat, wenn man die Aufnahmen anderen zugänglich macht. Durch so eine Aussage habe ich aber nur den Verdacht geliefert. Erst wenn der Beweis geliefert wird, indem man anderen die Aufnahme zugänglich macht, ist es eine Straftat. Deswegen ist es z. B,. sinnvoll, der Strafverfolgung den Zugang zu den Aufnahmen zu verweigern, so haben sie keinen Beweis, dass es die Aufnahmen gibt, sondern nur ein Verdacht.

Bei Hotlines rufst du ja die Hotline an und am Anfang sagt man sofort, dass das Gespräch aufgenommen wird usw. Aber wenn mich ein Versicherungsvertreter anruft und der mir das blaue vom Himmel lügt (die sog. Kundenaquise), dann ist das was anderes. Wenn der weiß, dass ich das Gespräch aufnehemen darf, dann hält der sich mit seinen Lügen wohl zurück oder ruft erst garnicht an. :point_up: Wenn ich den aber darauf hinweise, dass … Aufnahme usw., dann hat der da wohl kein Bock mehr drauf, denkt sich “figgdisch!” und legt auf.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank an @Incanus für den Link, der auf § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - verweist, worin ganz klar steht:

(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Tja, da gibt es Untersuchungsrichter, die die netten Damen und Herren in Uniform gern mit Hausdurchsuchungsbefehlen ausstatten, um bei Verdachtsfällen die nötigen Beweise zu liefern. Noch nie den “Tatort” im TV geschaut?

Wenn es ein “cold call”, also ein unerwünschter Anruf ist, erübrigt sich sowieso jede weitere Diskussion, da der Anrufer sich damit bereits strafbar gemacht hat. Einfach ihn darauf hinweisen und auflegen, mit solchen Zeiträubern stelle ich mich nicht hin und fange zum Diskutieren an…

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