🇩🇪 Garantieanspruch?!

Und eine Frage habe ich noch: Muss ich das ganze Ding einschicken, oder kriege ich ein neues Display zugeschickt und kann das dann selber verbauen? Beim Troubleshooting für das deffekte Display wird nur darauf verwiesen, wie man das alte ausbaut und ein neues Display einbaut…

Sorry, hatten gerade aneinander vorbei geredet. Im Troubleshooting selber nicht, da hast du recht. Ich meinte beim Punkt “Wartung” unter den Einstellungen beim Fairphone selbst.

Und es tritt immer unterschiedlich auf. Also zufallsmäßig. Eigentlich sind alle Apps davon betroffen.

Das wird Support dir sagen und es wird womöglich davon abhängen wie sicher sie sich sein werden, dass es ein Display Problem ist und dass du es nicht irgendwie verursacht hast (Sturz, Wasserschaden oä).

Das ist nur weil es kein eigenes Video dafür gibt das Display ab zu nehmen und das gleiche wieder darauf zu setzen, aber in dem Schritt geht es darum, dass du das Display abnimmst, die Kontakte putzt und dann schaust ob es wieder funktioniert.

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Ach so, das habe bereits schon mehrfach gemacht. Aber danke!

Es gibt hier im Forum (und aus Erfahrung im Bekanntenkreis) jedenfalls schon Erfahrungen damit, dass erst ein neues Display gekauft wurde und dann das ausgebaute defekte Display eingeschickt wurde. Fairphone hat dann den Kaufpreis und die Versandkosten erstattet.

Ich würde aber auch davon ausgehen, dass die Kaufpreiserstattung davon abhängt, dass eine Prüfung des Displays einen Defekt ergibt.

Das Problem mit Deinem Display erinnert mich an diesen Thread:

Von daher dürfte der Garantieanspruch basierend auf den wenigen Angaben ziemlich aussichtsreich sein.

Vielen Dank! Habe bereits dem Support eine Mail auf deutsch sowie per Übersetzer einen englischen Text dran gehängt und geschickt…
Mittlerweile hat sich schon die Farbe vom LCD gelöst. Dadurch habe ich blaue und rote Punkte auf dem Display. Habe ich auch noch nie gesehen.

Wenn es schnell gehen soll, würde ich mit der Ticket-Nr, die Du in der automatischen Antwortmail mitgeteilt bekommen hast, beim Support anrufen. Falls in der Mail noch nicht angegeben, auf jeden Fall auch die IMEI und die Order-Nr. parat haben.
Sonst kann es schon mal 50 Tage bis zu einer Antwort dauern. :wink:
Es gibt auch eine deutsche Kontaktnummer:

Mehr dazu (auf Englisch) gibts in der Anleitung unter contactsupport

Vielen Dank für Hinweis! Ich habe es leider etwas schludern lassen und in ca. 10 Tagen läuft die Garantiefrist für mich ab!

Das ist, wenn Du die offiziell angegebenen Kontaktvariante gewählt hast, jedenfalls für diese Probleme kein Thema mehr. Du hast das auf jeden Fall fristwahrend gemeldet.

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Obwohl ich habe ja die E-Mail in der Frist abgesendet. Letztendlich kann ich ja nichts dafür, wenn sie solange brauchen…Wie wäre es dann in diesem Fall?

Bei mir war es folgender Maßen: Garantie bis 20. 01. 2018, Liefer- bzw. Absende-Datum war der 20. 01. 2016. Fehler ähnlich wie bei Dir, am 20.12.2017 als ‘request’ auf der Fairphone Support Site gemeldet. Die wollten dann noch ein Video haben, dass den Fehler zeigt, und ich wollte mit dem Ersatz-Display die neue 12 MP-Kamera zugeschickt bekommen (kein Extra-Porto für mich und etwas Knete für Fairphone). Das alles hat dann die Angelegenheit sehr in die Länge gezogen. Heute, am 12. 03. 18 ist dann die Fairphone-Sendung hier eingetroffen und das Gerät läuft wieder. Entscheidend für die Anerkennung als Garantiefall ist der Zeitpunkt der Meldung plus 2-3 Tage für den Postweg der ursprünglichen Sendung.
Gruß! Heiner

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Das mit dem Postweg verstehe ich nicht ganz. Jedenfalls bei Meldung des Fehlers über das Kontaktformular/E-Mail kommt es auf irgendwelche Postlaufzeiten ganz sicher nicht an.Da sollte man im Allgemeinen zur Sicherheit die Mail mit Übermittlungsbestätigung verschicken, weil man sonst den Zugang nicht nachweisen kann. Auch das ist allerdings dann obsolet, wenn man - wie bei Fairphone - eine Antwortmail mit Ticket-Nr. bekommt.

Aber vielleicht habe ich Dich auch einfach falsch verstanden.

Die Garantiefrist beginnt mit der Zustellung des neuen Produkts, nicht mit dem Datum des Lieferscheins. Darum die zusätzliche Berücksichtigung der Zustellzeit.

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Das kann funktionieren, muss aber nicht. Man kann in jedem ernstzunehmenden E-Mail-Programm einstellen, dass E-Mail-Empfänge niemals bestätigt werden, da hat man als Absender keinerlei Einfluss drauf. Und wenn man als Absender dann keine Bestätigung bekommt, hat man nichts gewonnen.

Allgemein:
E-Mail als technisches System garantiert keine Zustellung. E-Mails können auf dem Weg zum Empfänger beliebig einfach verloren gehen, zum Glück passiert das aber so selten, dass diese systembedingt fehlende Sicherheit meist verdrängt wird (bzw. werden die meisten Anwender gar nicht wissen, dass das so ist).

Die einfachste Empfangsbestätigung gibt es beim Versenden per Fax, allerdings können da in seltenen Fällen auch Fehler auftreten, obwohl man als Absender ein OK gemeldet bekommt, und der Empfänger kann den Empfang auch technisch selbst durch Fehlkonfigurationen sabotieren (vor allem bei den immer beliebteren PC-Fax-Systemen).

Dann sind da noch Einschreiben. Wie sicher der Empfang mit den unterschiedlichen Spielarten (z.B. Einwurf-Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) nachgewiesen werden kann, darüber wird vor Gericht gern gestritten. Immerhin …

Wenn es ohne wenn und aber gerichtsfest sein soll, dann braucht es in Deutschland die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist aber (natürlich) sehr teuer.

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Hallo,
habe bereits eine E-Mail mit einer Ticketnr. erhalten. Habe ebenfalls heute auch angerufen und die konnten meine E-Mail durch die Ticketnr. finden.
Vielen Dank an alle!

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Gerichtsvollzieher braucht es nicht. Es gibt auch die PZU (Postzustellungsurkunde), die mit 3,45 Euro gar nicht mal so teuer ist:

E-Mail Zugangsbestätigung oder Lesebestätigung?
Die Lesebestätigung kann ich problemlos abstellen, die Zugangsbestätigung, also die Mitteilung, dass die Mail auf dem Server des Systems angekommen ist, habe ich bislang immer bekommen. Und das reicht meines Wissens seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.10.2002 (Az: 93 U92/02) bei Gericht in der Regel als Zugangsnachweis, da es dann in die Sphäre des Empfängers gelangt ist und er die Verantwortung dafür trägt, dass es nicht verloren geht.
https://openjur.de/u/91330.html

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Interessant. Ich hatte die PZU bisher immer nur in Verbindung mit dem Gerichtsvollzieher wahrgenommen, wie z.B. hier angegeben.

Gut zu wissen, dass man die auch “einfach so” über die Post einsetzen kann, danke.

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Hi,
habe nun ein neues Display per Garantieanspruch bekommen. Danke schonmal! Meine Frage ist nun, ich habe in der ersten Mail auch erwähnt, das mein Mikrofon nicht mehr geht. Auch als ich angerufen habe, musste ich mehrfach anrufen, weil immer wieder das Rauschen aufkam. Das Thema mit dem Mikrofon wurde nicht weiter angegangen. Habe jetzt dem Service-Mitarbeiter geschrieben. Mal gucken, wie es nun abläuft. Meine Garantie wäre sonst seit gestern (den 26.3.18) abgelaufen.

Wenn Du das Problem mit dem Mikrofon direkt gemeldet hast (also noch vor Ablauf der Garantiefrist), dann reicht das. Es kommt nicht darauf an, dass das Problem schon gelöst oder auch nur behandelt worden ist. Wenn der Support die Probleme lieber einzeln angeht, dann ist das nicht Dein Fehler und geht auch nicht zu Deinen Lasten.

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