🇩🇪 Garantieanspruch?!

Gerichtsvollzieher braucht es nicht. Es gibt auch die PZU (Postzustellungsurkunde), die mit 3,45 Euro gar nicht mal so teuer ist:

E-Mail Zugangsbestätigung oder Lesebestätigung?
Die Lesebestätigung kann ich problemlos abstellen, die Zugangsbestätigung, also die Mitteilung, dass die Mail auf dem Server des Systems angekommen ist, habe ich bislang immer bekommen. Und das reicht meines Wissens seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.10.2002 (Az: 93 U92/02) bei Gericht in der Regel als Zugangsnachweis, da es dann in die Sphäre des Empfängers gelangt ist und er die Verantwortung dafür trägt, dass es nicht verloren geht.
https://openjur.de/u/91330.html

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Interessant. Ich hatte die PZU bisher immer nur in Verbindung mit dem Gerichtsvollzieher wahrgenommen, wie z.B. hier angegeben.

Gut zu wissen, dass man die auch “einfach so” über die Post einsetzen kann, danke.

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Hi,
habe nun ein neues Display per Garantieanspruch bekommen. Danke schonmal! Meine Frage ist nun, ich habe in der ersten Mail auch erwähnt, das mein Mikrofon nicht mehr geht. Auch als ich angerufen habe, musste ich mehrfach anrufen, weil immer wieder das Rauschen aufkam. Das Thema mit dem Mikrofon wurde nicht weiter angegangen. Habe jetzt dem Service-Mitarbeiter geschrieben. Mal gucken, wie es nun abläuft. Meine Garantie wäre sonst seit gestern (den 26.3.18) abgelaufen.

Wenn Du das Problem mit dem Mikrofon direkt gemeldet hast (also noch vor Ablauf der Garantiefrist), dann reicht das. Es kommt nicht darauf an, dass das Problem schon gelöst oder auch nur behandelt worden ist. Wenn der Support die Probleme lieber einzeln angeht, dann ist das nicht Dein Fehler und geht auch nicht zu Deinen Lasten.

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Vielen Dank für eure Hilfe und sorry, das ich mich jetzt erst wieder zu Wort melde! Hat alles geklappt. Vielen Dank!

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Freut mich!!! :smile: